...nein, nur Diszi beamtenrechtlich und ggf. Ersatzansprüche zivilrechtlich.
stimmt nicht
Zitat[...]
Der Fall werde nun Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft übergeben. Nach Paragraf 240 Strafgesetzbuch wird Nötigung unter Missbrauch von Amtsbefugnissen mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
[...]
Quelle
bei einer Haftstrafe ist die Karriere Futsch
bei einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe wird es wahrscheinlich Disziplinarmaßnahmen geben