auch wenn ich mich wiederholen sollte:
Ein Widerruf der Bewährung ist dann möglich, wenn er innerhalb der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hat oder gegenBewährungsauflagen verstoßen hat.
Die Äußerung von Hoeneß ist eineMeinungsäußerung, egal ob sie einem gefällt oder nicht. StrafrechtlicheKonsequenzen ergeben sich daraus keine.
Das ganze entpuppt sich immer mehr als reines Wahhlkampfgetöse des SPD-Ministers aus NRW. Die Sozis sind lt. aktuellen Umfragen auch in NRW auf dem Sinkflug!
Was glaubst du denn warum sich die bayrische Justiz nicht dazu äussert